Unsere AGBs
1. Vertragsschluss
1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Sportivo Köle GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Sportivo Köle GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Gesundheitsstudios berechtigt sind.
1.2. Datenschutz
Die Sportivo Köle GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes. Die Sportivo Köle GmbH erklärt ausdrücklich, dass Daten nur selbst verarbeitet und nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten wird. Beim Betreten des Gesundheitsstudios werden Datum, Uhrzeit und das Mitglied erfasst und gespeichert.
2. Nutzung des Gesundheitsstudios
2.1 Geltung der Hausordnung Die für die Sportivo Köle GmbH aufgestellte Hausordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung und hängt im Gesundheitsstudio aus. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich.
2.2. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.3. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung ist die Sportivo Köle GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Änderung der Mitgliedsdaten
Änderung der Mitgliedsdaten/Kosten bei verspäteter Mitteilung Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Sportivo Köle GmbH mitzuteilen. Die Daten sind innerhalb einer Woche schriftlich einzureichen, damit diese bei der Folgeabrechnung berücksichtigt werden können. Erfolgt eine Mitteilung nicht innerhalb der Wochenfrist werden die Änderungen erst bei der übernächsten Abbuchung berücksichtigt. Kosten, die der Sportivo Köle GmbH dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
4. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge/Zahlungsverzug
4.1. Fälligkeit/SEPA Lastschriftverfahren
Die Beiträge werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, jeweils im Voraus alle zwei Wochen abgebucht. Der anteilige Mitgliedsbeitrag der nach Zustandekommen des Vertrages bis zur ersten regulären Abbuchung anfällt, wird mit der ersten regulären Beitragszahlung abgebucht. Gleiches gilt für ein gegebenenfalls zusätzlich in Anspruch genommenes Startpaket. Der Beitrag für die letzten anteiligen 2 Wochen der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag der letzten Vorwochen fällig gestellt werden. Bei Entzug der Einzugsermächtigung während der Vertragslaufzeit wird der gesamte Beitrag für die Restlaufzeit sofort fällig und im Voraus letztmalig per Lastschrift abgebucht.
4.2. Kosten bei Rückbuchung
Kann der Beitrag, aufgrund fehlender Kontodeckung nicht abgebucht werden, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig.
4.3. Zahlungsverzug/Verzugskosten
Sobald das Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich die Sportivo Köle GmbH eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied. Die Sportivo Köle GmbH ist überdies berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Sportivo Köle GmbH behält sich vor, dem Mitglied entstandene Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4 Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Sportivo Köle GmbH berechtigen das Mitglied nicht zur Minderung oder Rückforderung der Mitgliedsbeiträge.
4.5. Gesundheits- oder berufsbedingte Ausfallzeiten
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder berufliche Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben, wenn die Verhinderung länger als vier Wochen dauert (Ruhezeit). Die Ruhezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Der Nachweis ist der Sportivo Köle GmbH mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt die Sportivo Köle GmbH dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt regelmäßig 5 €.
5. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Nach Ablauf der Grundlaufzeit ist die Sportivo Köle GmbH berechtigt die Mitgliedsbeiträge jährlich anhand des vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privater Haushalte in Deutschland anzupassen. Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland künftig gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss, kann die Sportivo Köle GmbH, nach schriftlicher Erklärung in Textform, die Beiträge entsprechend prozentual anpassen. Dabei sind die eingetretenen Veränderungen des Preisindexes sowie die angepassten Beiträge in einem Geldbetrag anzugeben. Die Erhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
6. Kündigungserklärung
6.1. Schriftliche Kündigung
Die Kündigung des Mitgliedes ist gegenüber der Sportivo Köle GmbH in Textform (§126 b BGB) zu erklären; die Erklärung kann auch in Schriftform ( § 126 BGB) abgegeben werden . Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung kommt es auf den Eingang bei der Sportivo Köle GmbH an.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.2. Fristlose Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen die Kündigungsgründe schriftlich mitteilen.
7. Haftung der Sportivo Köle GmbH
Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände, insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt die Sportivo Köle GmbH keine Haftung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des Trainings zu nutzen. Die Sportivo Köle GmbH ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen und räumen zu lassen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportivo Köle GmbH oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) seitens der Sportivo Köle GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Sportivo Köle GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Sportivo Köle GmbH gilt.
8. Sonstiges
8.1. Änderung dieser AGB
Die Sportivo Köle GmbH ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied ist über die Änderung in Kenntnis zu setzten. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. Es ist drauf hinzuweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Sportivo Köle GmbH aufrechnen.
8.4. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.